das Hamburger institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) erstellt seit 2006 jährlich den iff‑Überschuldungsreport, der Struktur und Entwicklung der Überschuldung in Deutschland analysiert. Der Report basiert auf einer detaillierten Auswertung von zuletzt 194.435 Einzelfällen aus 110 Beratungsstellen aus fast allen Bundesländern und ist insofern auf die Unterstützung der Schuldnerberatungsstellen angewiesen. Die Erstellung des Berichts wird von der Stiftung „Deutschland im Plus“ gefördert.
Wir würden uns über Ihre Teilnahme freuen und bitten Sie daher ab sofort sehr herzlich um Ihre Mithilfe in Form von Übermittlung der anonymisierten CAWIN-Daten der Ratsuchenden Ihrer Beratungsstelle.
Natürlich werden Sie in der Studie als teilnehmende Stelle genannt und erhalten nach der Veröffentlichung ein Belegexemplar zugeschickt.
WICHTIG:
Es gibt Unterschiede bei der Übermittlung aus CAWIN 8 bzw. CAWIN Neue Programmgeneration. Vergewissern Sie sich daher im Voraus, mit welcher Version Ihre Beratungsstelle arbeitet und beachten Sie die entsprechende Anleitung.
CAWIN bietet Ihnen in beiden Programmversionen eine Export-Funktion.
Sinnvoll erscheint es uns, die Daten für den iff-Überschuldungsbericht zu übermitteln, wenn Sie Ihre Daten ohnehin im Kontext der Bundestatistik vorbereiten und übermitteln. Der iff-Report trägt dazu bei, die Zahlen nicht nur in statistischer Hinsicht zu betrachten, sondern auch gesellschaftlich zu verorten.
Export aus CAWIN 8
Der Export und anschließende Abholung aus CAWIN 8 beträgt nur wenige Minuten.
Zur sicheren Übermittlung der Daten bieten wir Ihnen das „Abholen“ per Fernwartungssoftware TeamViewer an (max. 3 Minuten Aufwand).
Rufen Sie uns dazu nach dem anonymisierten Export der Daten aus CAWIN 8 (siehe Anleitung) einfach unter der Rufnummer +49 40 309691 0 an und wir „holen“ die exportierte Datei über eine gesicherte Verbindung bei Ihnen ab.
Halten Sie hierführ Ihre CAWIN-Kundennummer bereit. Sollte eine „Abholung“ per TeamViewer nicht möglich sein, bieten wir auch andere Wege der Übertragung an.
Export aus CAWIN 2023
Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Übermittlung das neuste Update 1.120.2eingespielt haben müssen.
Der Export aus CAWIN 2023 erfolgt mit wenigen Klicks komplett aus dem System und erfordert keine "Abholung" durch uns.
Da wir auch dieses Jahr wieder einen engen Zeitplan haben, würden wir uns sehr über Ihre Rückmeldung bis spätestens 28. Februar 2025 freuen.
Bitte geben Sie die Info auch an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiter! Der Report soll unter anderem auch dazu dienen, die Arbeit der Schuldnerberatung zu fördern und die Bedeutung einer breiteren Öffentlichkeit deutlich zu machen. Weitere detaillierte Informationen und alle vollständigen Berichte und Publikationen finden Sie hier:
Hinweis zum Datenschutz: Die oben beschriebenen Daten sind vollständig anonymisiert im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, denn alle personenbezogenen Faktoren wie Name und Adresse werden vollständig gelöscht. Nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 6 BDSG gelten Daten dann als anonymisiert, wenn Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten Person oder einer bestimmbaren Personengruppe zugeordnet werden können. Anonymisierte Daten unterfallen grundsätzlich nicht dem BDSG und können uneingeschränkt bearbeitet, genutzt und weitergegeben werden (z.B. die Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamtes EVS). Unabhängig davon gibt das iff die Rohdaten nicht weiter und hat diese niemals weitergegeben.